Informationen speziell für Radfahrer
Sie sind mit dem Fahrrad alkoholisiert aufgefallen?
Dann steht nun eine MPU an, die ab 1,6 Promille angeordnet wird – auch, wenn man als Radfahrer am Straßenverkehr teilgenommen hat.
Aber was kommt damit auf Sie als Radfahrer zu?
Wie bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Auto, wird gegen Radfahrer unter Alkoholeinfluss (1,6 oder mehr Promille) eine MPU angeordnet. Anders als bei einer Autofahrt unter Alkoholeinfluss bleiben Sie in diesem Fall aber zunächst „Inhaber“ des Führerscheins. Der Führerschein wird erst dann entzogen, wenn es innerhalb einer behördlich gesetzten Frist nicht gelingt, ein positives MPU Gutachten zu erhalten. Diese Frist ist in Münster auf lediglich 2 Monate bemessen!
Für das Gutachten bleibt also nur wenig Zeit, daher ist schnelles Handeln gefordert!
Was der Gutachter im Einzelnen von Ihnen wissen will, erfahren Sie bei uns.
In vielen Fällen ist es notwendig, Veränderungen nachzuweisen! Aber wie?
Das geschieht z.B. durch Blutwerte oder bei Abstinenz zusätzlich durch Urin- oder Haaranalyse. Da Sie eine gewisse Zeit nachweisen müssen, sollte am besten sofort nach der Auffälligkeit gehandelt werden! Ob das bei Ihnen nötig ist, erfahren Sie bei uns.
Melden Sie sich am besten direkt per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder telefonisch (0251-96191570) an!
Sie sind mit dem Fahrrad alkoholisiert aufgefallen?
Dann steht nun eine MPU an, die ab 1,6 Promille angeordnet wird – auch, wenn man als Radfahrer am Straßenverkehr teilgenommen hat.
Aber was kommt damit auf Sie als Radfahrer zu?
Wie bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Auto, wird gegen Radfahrer unter Alkoholeinfluss (1,6 oder mehr Promille) eine MPU angeordnet. Anders als bei einer Autofahrt unter Alkoholeinfluss bleiben Sie in diesem Fall aber zunächst „Inhaber“ des Führerscheins. Der Führerschein wird erst dann entzogen, wenn es innerhalb einer behördlich gesetzten Frist nicht gelingt, ein positives MPU Gutachten zu erhalten. Diese Frist ist in Münster auf lediglich 2 Monate bemessen!
Für das Gutachten bleibt also nur wenig Zeit, daher ist schnelles Handeln gefordert!
Was der Gutachter im Einzelnen von Ihnen wissen will, erfahren Sie bei uns.
In vielen Fällen ist es notwendig, Veränderungen nachzuweisen! Aber wie?
Das geschieht z.B. durch Blutwerte oder bei Abstinenz zusätzlich durch Urin- oder Haaranalyse. Da Sie eine gewisse Zeit nachweisen müssen, sollte am besten sofort nach der Auffälligkeit gehandelt werden! Ob das bei Ihnen nötig ist, erfahren Sie bei uns.
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